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Ein kleiner Sieg für Datenschutz und Bürgerrechte

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Das Bundesverfassungsgericht beanstandet das hessische und hamburgische Polizeigesetz – lässt aber eine Neuregelung zu.

Die Piratenpartei Hamburg begrüßt das Urteil des Verfassungsgerichtes ausdrücklich – sieht jedoch, die in den letzten Jahren in allen Bundesländern neu formulierten Polizeiaufgabengesetze generell als ein Problem für unsere Bürgerrechte an.

Im aktuellen Fall geht es um das K.I.-Analysetool Gotham des US-Anbieters Palantir, die sämtliche Polizeidaten analysiert. Palantir ist ein CIA-nahes Unternehmen. In Hessen wird diese Software unter dem Namen Hessen-Data bereits eingesetzt – in Hamburg wurden bisher noch keine Daten gesammelt. Aber auch in NRW wird diese Software eingesetzt – Bayern und weitere Bundesländer stehen bereits in den Startlöchern. Bayern möchte mit Palantir einen Rahmenvertrag für alle Polizeibehörden der Länder und des Bundes aushandeln. 

Für die Piratenpartei birgt dieses Vorgehen einem privaten Unternehmen diese Macht über unsere Daten zu geben und sie durch Aufträge in Deutschland und Europa (Auch z. B. Europol ist Palantirkunde) fast zu einem Monopolanbieter zu machen viele Risiken. Man ist auf dieses Privatunternehmen angewiesen, dessen Interessen ausschliesslich Macht und Profit sind. 

Martin Schütz, Vorsitzender der Piratenpartei Hamburg:

„In Hamburg und Hessen hat mal wieder die klassische Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit versagt. Die Piratenpartei steht für Freiheit und gegen Generelle und verdachtslose Überwachung. Nicht auszudenken,  wenn schludrig gemachte Gesetze in die Verfügungsmacht von Nazis und Rechtsradikalen fallen.“

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