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Schön wär’s – Das Cannabis Urteil aus Köln im Spiegel der deutschen Drogenpolitik

Ein Kommentar von Schrödinger.

Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem weiteren, wegweisenden Urteil drei chronisch kranken Patienten praktisch das Recht zugesprochen, Cannabis zum therapeutischen Gebrauch selbst anzubauen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) muss seine abhehnenden Bescheide erneut prüfen, da aus Sicht des Gerichts die Voraussetzungen für eine Erlaubnis gegeben sind. Ein weiteres Urteil in einer langen Reihe von Urteilen, die alle in die selbe Richtung weisen: Wenn es medizinisch geboten erscheint, müssen Patienten zu einem vertretbaren Preis medizinisches Cannabis erhalten können. Leider stellen sich die Krankenkassen aber immer wieder quer und verweigern Cannabis-Patienten die Kostenübernahme, was die Patienten wegen der überhöhten Kosten – im vorliegenden Fall bis zu 1000 Euro im Monat – praktisch von ihrer Behandlung ausschließt.

Alles über die Hanfparade hier. Bitte lest auch den Aufruf der Berliner Piraten.

Daher ist das Urteil aus Köln genauso naheliegend wie begrüßenswert. Aber leider ist wieder einmal eine Berufung zugelassen, und wir können davon ausgehen, dass dieses Mittel auch dieses Mal wieder gezogen wird. Vermutlich werden die Kassen die notwendigen Kosten in einem Vergleich kurz vor einer endgültigen Entscheidung doch noch übernehmen, um zu verhindern, dass hier letztinstanzlich Recht gesetzt wird. Das wäre aus Sicht der hierzulande leider immer noch herrschenden repressiven Drogenpolitik dann doch zu gefährlich.

Denn so tickt diese Drogenpolitik: Willkürlich ausgewählte Substanzen werden kriminalisiert und diese Kriminalisierung wird konsequent durchgezogen. Welchen Sinn sie haben könnte – oder gehabt haben könnte – wird längst nicht mehr hinterfragt. Und ob der selbstgewählte Umgang mit der jeweiligen Substanz noch begründbar ist oder nicht, rückt in den Hintergrund. Eine realistische Gefahreneinschätzung oder – noch wichtiger – eine selbstkritische Einschätzung, welche Folgen die eigene Politik hat, fehlt völlig. Und die schädlichen Folgen liegen für jedermann sichtbar offen auf dem Tisch:

Ein blühender Schwarzhandel vertreibt in weiten Teilen gestreckte und verschmutzte Substanzen, die die Gesundheit der Konsumenten weit über das zum Genuss oder zur Befriedigung der eigenen Abhängigkeit hinaus Notwendige gefährdet. Verbraucherschutz oder eine ergebnisoffene Aufklärung findet nicht statt. Dadurch wird die Gesellschaft auch anfällig für Risikosituationen wie die sogenannte Crystal Meth Schwemme, die von Tschechien aus nach Bayern und Sachsen kommt . Durch die Konzentration auf die Strafverfolgung fließen Milliarden in die Verfolgung von »Kleinkriminellen«, die gerade diese Politik erst erzeugt hat. Für sinnvolle Maßnahmen in der Prävention und der Therapie fehlt dann das Geld. Umgekehrt werden nützliche Therapien, wie die Diamorphinbehandlung bei Heroinanhängigkeit, durch überzogene Zulassungshürden und scheinbare Sicherheitsvorkehrungen noch erschwert.

Dabei kann es dem Gesetzgeber hier nicht um die Vermeidung von Selbstschädigungen gehen. Denn sonst könnten teilweise erheblich gefährlichere Drogen wie Alkohol, Tabak und eine ganze Reihe von suchtgefährdenden Medikamenten und Wohlfühlpräparaten gar nicht zulässig sein und dürften natürlich auch nicht mehr beworben werden.

Grundmotiv des repressiven, aktionistischen Handelns konservativer Drogenpolitiker scheint eine irrationale Angst davor zu sein, irgendetwas »Verbotenes« könnte konsumiert werden – etwas »Böses«, das nicht einer überkommenen Weltanschauung aus den Anfängen des letzten Jahrhunderts entspricht. Einer Weltanschauung, die heute die Mitte der Gesellschaft längst verlassen hat und an einen Rand gedriftet ist, der nicht nur hier in Deutschland von immer weniger Menschen verstanden wird. In den Niederlanden, in Portugal, in Spanien, in Tschechien, in Uruguay und in den USA wurden bereits vorsichtige Schritte in die richtige Richtung gemacht. Wir werden sehen, welches Land als nächstes folgt. Ich fürchte: Nicht Deutschland.

Denn es hilft wenig, wenn die Drogenbeauftragte der Bundesregierung gegenüber dem Bayerischen Rundfunk am Vortag der Entscheidung einräumt, dass man »im Bereich Cannabis als Medizin durchaus tiefer nachdenken müsse«. Denn gerade aus dem Mund von Frau Mortler ist das nicht nur eine wenig überzeugende Aussage, sondern mag Menschen wie Hohn erscheinen, die an einer chronischen Krankheit leiden, die am besten mit einem Cannabis-Präparat zu lindern wäre. Warum? Weil es nicht gerade das erste dieser Urteile ist. Und weil Berufung zulässig ist. Wir haben es ja schon oben angerissen: Eine rechtsbildende Entscheidung in diesem Fall würde die Verbotspolitik ad absurdum führen: Diese Pflanze ist ja gar nicht nur böse. Und man kann sie zuhause anbauen. Man darf sie zuhause anbauen. Wow. Was für ein Signal das wäre. Das wird die herrschende, konservative Regierungsmehrheit niemals zulassen.

Oder ich täusche mich, und das Kölner Urteil bleibt diesmal unangefochten. Das wäre ein allererster, ein klitzekleiner Schritt hin zu einer verantwortungsvollen Drogen- und Suchtpolitik, die – erstmals in Deutschland – diesen Namen wenigstens im Ansatz verdienen würde.

Solche Überlegungen dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch ein klares Ja zu Cannabis als Medizin nur ein erster Schritt hin zu einer verantwortungsvollen Drogen- und Suchtpolitik wäre. Und dieses Urteil stellt noch lange kein klares Ja dar, wie die Piraten es z.B. in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl gefordert haben. Denn immer noch muss Cannabis als Medikament sozusagen »alternativlos« sein. Es als ganz normales Medikament unter vielen zu sehen und es dem behandelnden Arzt in Absprache mit dem Patienten zu überlassen, ob Cannabis in diesem Fall das richtige Medikament ist – bis dahin ist der Weg noch weit.

Und auf diesem Weg müssen dann auch noch eine ganze Reihe Detailprobleme bearbeitet werden: Cannabis-Patienten müssen problemlos – und mit genügend Vorrat ihres Medikaments – reisen können. Bauen sie selbst an, müssen ihnen Möglichkeiten gegeben werden, den Wirkstoffgehalt der selbst erzeugten Blüten zu bestimmen oder bestimmen zu lassen. Generell müssen die Grenzwerte für den straffreien Besitz so gesetzt werden, dass sie dem natürlichen Erntezyklus der Hanfpflanze Rechnung tragen.

Alles in allem also – trotz Anlass zur Freude über das Urteil – mehr Probleme im Detail als Lösungen im Großen. Denn die Wurzel des Übels liegt nicht in den Details der Dosierung medizinischen Cannabis’ und abrechnungstechnischer Probleme mit den Krankenkassen. Die Wurzel des Übels liegt in der Kriminalisierung einer jahrhunderte-, ja jahrtausendelang als Heil- und Genussmittel genutzten Kulturpflanze. Über die Gründe dafür, warum diese Pflanze im ersten Drittel des letzten Jahrhunderts in Ungnade fiel, kann man trefflich spekulieren. Und eigentlich ist es mir auch egal. Fakt ist: Das ist Unfug, das ist gefährlich, das muss weg.

Morgen, am Samstag, den 9.8.2014 findet in Berlin wieder die Hanfparade statt. Wie jedes Jahr ein lautes und buntes Fest, bei dem viele ganz unterschiedliche Menschen auf die Straße gehen. Diesmal fordern sie (hanf-) »Grünes Licht für die Legalisierung«. Wenn es sich irgendwie einrichten lasst: Geht hin und unterstützt diese Menschen durch eure Anwesenheit. Und unterstützt Millionen von Menschen, die verantwortungsbewusst Cannabis genießen wollen – ohne Angst vor schlechter Ware und gefährlichen Beimischungen, ohne Angst vor willkürlicher Kriminalisierung.