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BGH Urteil zur Anonymität im Netz wegweisend für den Schutz der Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass ein Online-Bewertungsportal Daten anonymer Nutzer nicht an den bewerteten Arzt herausgeben muss. Dazu Stefan Körner, Vorsitzender der Piratenpartei:

»Ich freue mich sehr über diese Entscheidung. Das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs werte ich als wichtiges Grundsatzurteil für einen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum. Jedem Bürger muss das Recht auf anonyme Äußerung der persönlichen Meinung und eben auch auf die anonyme Nutzung des Internets garantiert werden. Nur so ist die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung, die eine wichtige Grundlage unserer Demokratie ist, gewährleistet. Jedem, der sich im Internet zu Unrecht kritisiert oder mit falschen Tatsachenbehauptungen konfrontiert sieht, stehen weiterhin passende Mittel zur Verfügung, entsprechenden Vorwürfen zu begegnen.«

Quellen:
[1] Urteil des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2014&Sort=3&nr=68159&pos=0&anz=102