Kategorie: Verbraucherschutz

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Apothekenskandal: Patienten brauchen Schutz vor dem Handel mit Gesundheitsdaten (19. August 2013)

Nach Berichten des Nachrichtenmagazins »Der Spiegel« wurden vom Apothekenrechenzentrum VSA unzureichend anonymisierte Datensätze an Pharmaunternehmen zu Marktforschungszwecken verkauft. Schon 2012 wurde solch ein Datenskandal durch den Spiegel und den Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, aufgedeckt. »Offensichtlich wurden keine Konsequenzen aus dem Datenskandal 2012 gezogen, und es wird nach wie vor wild mit sensiblen Gesundheitsdaten der Bürger spekuliert. Wenn schon einfache Rezeptdaten ohne jede Rücksicht auf Datenschutz weitergegeben werden, wie soll dann ein Vertrauen in die Datenstruktur der elektronischen Gesundheitskarte entstehen, die eine zentrale Speicherung aller Patientendaten bis hin zur elektronischen Patientenakte vorsieht? So geht das nicht weiter. Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, welche Daten wo und wie gespeichert und verarbeitet werden und selbst darüber bestimmen können«, sagt Sven Schomacker, Generalsekretär der Piratenpartei Deutschland. Die PIRATEN fordern eine generelle Prüfung der Praxis der Weitergabe von Verschreibungsdaten an Dritte. Ohne belegbaren Nutzen für die Patientinnen und Patienten ist diese nach Ansicht der PIRATEN nicht vertretbar. »Gesundheitsdaten dürfen nie Ziel wirtschaftlicher Interessen sein. Medizinische Daten sind weitaus sensibler als alles andere«, ergänzt Reinhard Schaffert, Arzt und Themenbeauftragter der Piratenpartei Deutschland für Gesundheitspolitik. »Wenn Pharmaunternehmen die Daten kaufen und einzelnen Patienten zuordnen können, wäre das auch für jedes andere Unternehmen denkbar, um beispielsweise die Medikamente ihrer Arbeitnehmer zu überprüfen und daraus Rückschlüsse auf die Gesundheit zu ziehen. Wir befürchten, das ist nur die Spitze eines Eisberges.« Mit den erworbenen Daten wollen pharmazeutische Unternehmen ihre Werbemaßnahmen und Vertriebswege optimieren. Auch wenn dies verständliche marktwirtschaftliche Ziele sind, dürfen Unternehmen nicht gegen das Grundrecht der Patientinnen und Patienten auf Wahrung ihrer Privatsphäre und damit gegen geltendes Recht verstoßen, so die PIRATEN.

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PIRATEN-Anfrage deckt massive Funkzellenabfragen in Schleswig-Holstein auf (15. August 2013)

Wie eine Antwort auf eine große Anfrage der Piratenfraktion Schleswig-Holstein ergab, hat die Polizei in Schleswig-Holstein seit 2009 in 850 Funkzellenabfragen massenhaft Verbindungs- und Standortdaten von Mobilfunkteilnehmern erfasst. Dabei kam es bisher nur in 36 Fällen zu einer Verurteilung. Die Zahl der betroffenen Handynutzer konnte in nur 129 Verfahren auf über zwei Millionen Anschlüsse beziffert werden, so dass insgesamt von rund sieben Millionen georteten Handys seit 2009 auszugehen ist. Statistisch gesehen war danach jeder Mensch im Land schon mehrfach im Visier der Ermittler. Wer also zur falschen Zeit am falschen Ort war, kann somit leicht zu Unrecht einer Straftat verdächtigt werden. »Das ist nicht nur ineffektiv. Es ist vollkommen unverhältnismäßig, mit geringer Erfolgsaussicht ins Blaue hinein eine massenhafte Kompletterfassung aller Handybenutzer im Umkreis eines Tatorts vorzunehmen. Gegen diese Massendurchleuchtung muss eingeschritten werden«, erklärt Katharina Nocun, Politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland. Uli König, Mitglied der Piratenfraktion Schleswig-Holstein, zweifelt zudem die Plausibilität der mit der Antwort gelieferten Daten an. So sollen bei der Staatsanwaltschaft Lübeck im Jahr 2009 in einer Funkzellenabfrage zwar 120.000 Anschlüsse betroffen gewesen sein, gleichzeitig sollen aber nur 70.000 Datensätze erfasst worden sein. »Das ist Unsinn! Diese Auskunft lässt für uns nur zwei Schlüsse zu: Entweder sind die Zahlen falsch oder die Polizei übt sich in derart nutzlosem und ausuferndem digitalen Voyeurismus, dass sich die Landesregierung nicht traut uns dies in vollem Umfang zu sagen«, so König. In diesem Zusammenhang kritisieren die PIRATEN generell, dass viele Handynetzbetreiber Bewegungsdaten ihrer Kunden auf Vorrat speichern, ohne dass dies technisch für die Abrechnung erforderlich ist. Dazu Katharina Nocun, politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland: »Die Netzbetreiber speichern unsere Daten in einer ausufernden und grundrechtsverletzenden Weise, die den ›gläsernen Bürger‹ Realität werden lässt, und der Gesetzgeber unternimmt nichts dagegen. Dass wir als Bürger unsere Anbieter einzeln auf Nichtspeicherung verklagen müssten, ist ein unhaltbarer Zustand. Die Bewegungserfassung der Anbieter muss sofort gestoppt werden, damit entfällt auch die Grundlage für die umstrittenen rückwirkenden Massenabfragen der Polizei. So lange es keine funktionierenden Kontrollmechanismen gibt, die verhindern, dass Menschen ohne ihr Wissen in ein Überwachungsraster fallen, sind Funkzellenabfragen eine systematische Grundrechtsverletzung und ein Einbruch in unsere informationelle Selbstbestimmung in ganz großem Stil.« Nach Angaben der Landesregierung bleiben die überwachten Bewegungen der Handynutzer oft jahrelang gespeichert, selbst wenn die Ermittlungen längst eingestellt sind. Quellen: [1] Große Anfrage der Piratenfraktion SH: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0200/drucksache-18-0244.pdf

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Digitale Verbraucherrechte stärken: Netzneutralität statt Störerhaftung (3. Juni 2013)

Anlässlich des diesjährigen Verbrauchertages des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) am 03. Juni unter dem Motto »Verbraucher haben die Wahl« fordert die Piratenpartei eine Stärkung der Verbraucherrechte in der digitalen Welt und die Nutzung neuer technischer Möglichkeiten für mehr Transparenz bei der Produktkennzeichnung. Katharina Nocun, politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland, betont die Bedeutung des Verbraucherschutzes für den digitalen Raum: »Anbieter von Internetzugängen dürfen durch die Störerhaftung nicht länger gezwungen werden, Rechtsverletzungen anderer Personen nach Art einer Privatpolizei präventiv zu verhüten. Die Störerhaftung verdeutlicht, wie weltfremd der Gesetzgeber derzeit im digitalen Raum agiert und Innovation behindert. Derzeit beerdigt die Telekom das Konzept der Netzneutralität in ihren Netzen, und die Bundesregierung sieht tatenlos zu. Bei Verbraucherschutz und Bürgerrechten hinkt der Gesetzgeber der digitalen Revolution schlichtweg hinterher. Zur Stärkung des Datenschutzes und der Datensicherheit im Internet muss das Fernmeldegeheimnis dringend um ein ›Telemediennutzungsgeheimnis‹ für Internet-Diensteanbieter ergänzt werden, damit private Nutzerinhalte angemessenen Schutz erhalten. Die Chancen der digitalen Revolution für den Verbraucherschutz werden derzeit nicht ausgeschöpft.« »Es ist erforderlich, den Verbraucherschutz durch mehr Nachvollziehbarkeit und Transparenz stärken, denn auch der Konsument hat viel Macht durch seine Kaufentscheidung. Wir fordern eine verständliche Kennzeichnung aller Produkte. Die digitalen Medien geben uns ganz neue Möglichkeiten, das einfach und kostengünstig umzusetzen«, so Bernd Schreiner, Direktkandidat aus Thüringen. Er ergänzt: »Ebenso ist es erforderlich, die Daten der Konsumenten besser zu schützen. Die Verknüpfung von Kundenprofilen und die Erfassung von Daten darf nur nach Aufklärung und ausdrücklicher Zustimmung durch die Betroffenen erfolgen.« Eine weitere zentrale Forderung der PIRATEN bei der Stärkung des Verbraucherschutzes in Deutschland ist die Erweiterung des Verbandsklagerechtes für staatlich anerkannte Stellen auf den Bereich des Verbraucherschutzes, um Rechtsfragen verbindlich für alle betroffenen Verbraucher zu klären. Katharina Nocun begründet dies mit Lücken in der Praxis: »Bei der Rechtsdurchsetzung klafft derzeit ein riesiges Loch. Den Verbraucherverbänden sind oft die Hände gebunden … Weiterlesen