Kategorie: Bundesverfassungsgericht

Aktuell Bestandsdatenauskunft Bundesverfassungsgericht Datenabfrage Datenschutz Menschengerichtshof Pressemitteilungen Selbstbestimmtes Leben Slider Telekommunikationsanbieter Verfassungsklage Wissensgesellschaft

Bestandsdatenabfragen ufern aus: PIRATEN fordern Einschränkung (20. August 2013)

Im Jahr 2012 gab es so viele staatliche Datenabfragen bei Telekommunikations-Dienstanbietern wie nie zuvor. Die Zahl dieser Abfragen ist nach Angaben der Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr auf den Rekordwert von 36,3 Mio. gestiegen. Im Vorjahr waren es noch 34 Millionen gewesen. Das von der damaligen rot-grünen Bundesregierung verabschiedete Gesetz zur Bestandsdatenauskunft wurde nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde des Piraten Abgeordneten Patrick Breyer von der aktuellen Regierung im Juli durch ein neues Gesetz abgelöst. »Statt die Regelungen zu Bestandsdatenabfragen einzuschränken, haben SPD, FDP und Union mit dem am 1. Juli in Kraft getretenen neuen Telekommunikationsgesetz neue Schnüffelschnittstellen für Abfragen durch Geheimdienste und Polizei eingeführt. Das wird die Zahl der Abfragen von Bürgerdaten in Zukunft weiter in die Höhe treiben. Hier zeigt sich die Doppelmoral in der Kritik am Überwachungsskandal. Wir Piraten werden dieses Überwachungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen!«, so Katharina Nocun, Politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland. Schon über 200 Behörden nutzen den Bestandsdatenzugriff millionenfach, und Geheimdienste haben in vielen Fällen einen Freibrief für Anfragen ohne begründete Verdachtsgrundlage. Künftig sollen sogar Passwörter und – ohne richterliche Anordnung – die Identität von Internetnutzern über eine elektronische Schnittstelle abgefragt werden können. Katharina Nocun klagt deshalb gemeinsam mit dem Schleswig-Holsteiner PIRATEN-Abgeordneten Patrick Breyer und tausenden Bürgern gegen das im März von Schwarz-Gelb beschlossene Gesetz zur Bestandsdatenauskunft. Patrick Breyer klagt zudem vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen das von Rot-Grün 2004 eingeführte Verbot anonymer Handykarten. »Wir haben ein Recht auf Anonymität. Leider missachtet Deutschland unser Grundrecht auf anonyme Kommunikation systematisch, obwohl es Menschenleben retten kann, etwa bei der anonymen HIV-Beratung oder der psychologischen Beratung von Straftätern«, so Breyer.

Bestandsdatenauskunft Bundesrat Bundestag Bundesverfassungsgericht Datenschutz Grundrechte Meinungsfreiheit Pressemitteilungen Staat und Demokratie Topthema Vorratsdatenspeicherung

SPD-Innenministerium pushte Schnüffelgesetz mit Falschinformationen (13. Mai 2013)

Heute wurde bekannt, dass das SPD-geführte Nordrhein-Westfälische Innenministerium die Annahme des umstrittenen Gesetzes zur Bestandsdatenauskunft mit einem zweifelhaften Vermerk durchzudrücken versucht hat. In dem Vermerk wird die Gefahr heraufbeschworen, dass bei “Islamisten und anderen Terroristen […] ebenso wie bei Kinderpornographie” keine Internetaufklärung mehr möglich wäre. Dazu erklärt Patrick Breyer, Abgeordneter der Piratenpartei und Mitinitiator der Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen das Datengesetz: »Der alarmistische Vermerk des Innenministeriums gegenüber der Politik im Vorfeld der entscheidenden Abstimmung war in mehrfacher Hinsicht falsch. Ich befürchte, mit gezielter Fehlinformation ist die Berliner SPD gefügig gemacht worden, die als ›Zünglein an der Waage‹ ursprünglich beabsichtigt hatte, das Gesetz zur Datenauskunft im Vermittlungsausschuss nachbessern zu lassen. So wie das Gesetz jetzt formuliert ist, ist es klar verfassungswidrig. Ich rufe alle Bürger auf, an der Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen den Staatszugriff auf Internetkennungen und Passwörter teilzunehmen, die unsere politische Geschäftsführerin Katharina Nocun und ich einreichen werden! Wir PIRATEN werden im Landtag von Nordrhein-Westfalen klären, wer für diese Falschinformation verantwortlich ist. Diese Täuschung politisch Verantwortlicher muss Konsequenzen haben!«