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PIRATEN klagen gegen Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl (8. Oktober 2013)

Die Piratenpartei Deutschland hat am heutigen Dienstag den Organstreit aufgrund der neuen Drei-Prozent-Sperrklausel bei der Europawahl beim Bundesverfassungsgericht beantragt. Der Antrag erfolgte gleichzeitig mit der Ausfertigung des Änderungsgesetzes zum Europawahlgesetz durch den Bundespräsidenten Joachim Gauck. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat bereits 2011 die damalige Fünf-Prozent-Hürde für das Europaparlament gekippt. Auch die neue Regelung verstößt nach Ansicht des Bundesvorsitzenden der Piratenpartei Deutschland, Bernd Schlömer, gegen die Chancengleichheit der Parteien und gegen die Wahlrechtsgleichheit. »Offenheit für neue Ideen, politischer Wettbewerb und Vielfalt bilden das Fundament einer lebendigen Demokratie. Der Ausschluss kleiner und damit oft neuer Parteien aus dem EU-Parlament durch die Drei-Prozent-Sperrklausel führt zu einer Erstarrung des Parteiwesens und behindert die Lernfähigkeit des politischen Systems durch neue Impulse. Diese Sperrklausel ist undemokratisch und verhindert eine lebendige europäische Demokratie«, so Schlömer. Die PIRATEN streben eine Eilentscheidung an, um noch vor der Europawahl im Mai 2014 ein Urteil zu erwirken. Die Drei-Prozent-Hürde wurde im Sommer 2013 im Bundestag unter Zustimmung von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Quellen: [1] Organstreit: http://de.wikipedia.org/wiki/Organstreit [2] Volltext der Beschwerde: http://kattascha.de/wp-content/uploads/2013/10/2013-10-08-Organstreit-Piratenpartei.pdf