Gefahrengebiet Überwachung

Abschaffung der Gefahrengebiete eine Frage des politischen Willens

Gefahreninsel

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht äußerte in seiner heutigen Verhandlung Bedenken über die Rechtmäßigkeit der Einrichtung von Gefahrengebieten. Das Verwaltungsgericht hatte der Klage einer Anwohnerin 2012 nur teilweise stattgegeben und die Regelung der Gefahrengebiete noch als verfassungsgemäß eingeschätzt. Diese Frage wird eventuell noch vor dem Landesverfassungsgericht endgültig zu klären sein.

Wir teilen die verfassungsrechtlichen Bedenken des Oberverwaltungsgerichts, warnen allerdings davor die Gefahrengebiete als rein juristische Angelegenheit zu verstehen. Die weite Fassung der Regelung lässt der Polizei nahezu unbegrenzten Spielraum, die Grundrechte der Menschen in einem beliebigen Gebiet außer Kraft zu setzen. Dieser Zustand erinnert eher an einen Polizeistaat als an eine freiheitliche Demokratie. Eine Beschränkung der Norm auf ein verfassungsrechtlich gerade noch zulässiges Höchstmaß ist uns allerdings nicht genug.

Es stellt sich hier grundsätzlich die Frage, in was für einer Art Gesellschaft mit was für einer Art Staat wir leben wollen. Die Rolle der Staatsmacht wandelt sich seit Jahren mehr und mehr von der eines Beschützers zu der eines Kontrolleurs. Die eigene Bevölkerung wird dabei zunehmend als potenzielle Gefahr betrachtet. Das Gewaltmonopol, das wir alle gemeinsam dem Staat übertragen haben, richtet sich gegen uns alle. Besonders stark ist diese Entwicklung bei den Geheimdiensten zu beobachten, die eine nahezu unbegrenzte Massenüberwachung der gesamten Bevölkerung durchführen. Im Zuge der Vorratsdatenspeicherung sollen die verfügbaren Daten von uns allen noch ausgeweitet werden. Einen konkreten Anlass oder Verdacht braucht es dazu nicht. Wir alle sind betroffen.

Die Hamburger Gefahrengebiete reihen sich ein in diese Befugnisse, die uns ohne konkreten Verdacht zu potenziellen Gefährdern abstempeln und entsprechend behandeln. Sie stehen für einen Staat, der die Kontrolle über seine Bürger ausüben möchte, denn Überwachung bedeutet Kontrolle. Das Gewaltmonopol des Staates bedarf aber der Kontrolle durch die Bürger und darf nicht zu einem Instrument der Einschränkung unserer Freiheit werden. Darum muss die Ermächtigung zur Ausrufung von Gefahrengebieten aus unserer Sicht komplett abgeschafft werden. Verdachtsunabhängige Kontrollen gehören nicht zum Repertoire eines Staatswesens, wie wir es uns vorstellen. Die Befugnisse der Polizei bei konkreten Anlässen und Verdachtsmomenten reichen aus, um unsere Sicherheit vor tatsächlichen Gefahren zu gewährleisten.

Die Zeit wird zeigen, wie das Oberverwaltungsgericht und gegebenenfalls das Verfassungsgericht zu den Gefahrengebieten urteilen werden. Für die politische Ausrichtung der Stadt Hamburg lässt der frisch unterzeichnete Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grüne aber bereits nichts gutes erahnen. Unsere neue Landesregierung konnte sich lediglich dazu durchringen, die Rechtsgrundlage der Gefahrengebiete vor dem Hintergrund der Rechtsprechung auf Anpassungsbedarf zu prüfen. Wenn sie vom Gericht dazu gezwungen werden, wollen sie also Einschränkungen der Befugnisse prüfen. Diese Aussage ist geradezu trivial, da sie ohnehin an die Rechtsprechung gebunden sind und gar keine andere Wahl haben, als die entsprechenden Urteile zu befolgen. Ein politischer Wille, die Freiheit in unserer Gesellschaft zu verteidigen und den ausufernden Überwachungsstaat zurückzudrängen, fehlt unserer neuen Landesregierung aber leider völlig.

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