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TTIP-Freihandelsabkommen soll Fracking über Umweg nach Europa bringen

Eine neue Studie der Nichtregierungsorganisation Power-Shift belegt, dass Energiekonzerne über das im Transatlantischen Freihandelsabkommen vorgesehene Investor-Staats-Klagerecht (ISDS) die Nutzung der hoch umstrittenen Fördertechnologie Fracking in Europa durchsetzen könnten. Dazu erklärt Bruno Kramm, Beauftragter für das Freihandelsabkommen TTIP und Kandidat der Piratenpartei Deutschland für die Europawahlen im Mai:

»Auch wenn die Europäische Kommission und EU-Kommissar Karel de Gucht immer wieder abwiegeln: Die Klagerechte, die im aktuell zwischen Europa und USA verhandelten Freihandelsabkommen TTIP vorgesehen sind, gleichen jenen des NAFTA-Abkommens.

Bei NAFTA war die kanadische Provinz Quebec das erste Opfer, das wegen seines Moratoriums gegen Fracking vom Ölkonzern Lone Pine zu einem Schadensersatz von 250 Mio. US-Dollar verurteilt wurde. Und Wenn Öl- und Gaskonzerne Fracking auch in Europa einklagen können sollen, wird Umwelt und Gesundheit auch hier zur Verhandlungsmasse der Lobbyisten und Hinterzimmerpolitiker erklärt.

Offiziell hat de Gucht das Investor-Staats-Klagerecht ausgesetzt. Doch im Hintergrund
wird fieberhaft an einer neuen Version geschrieben. Doch Ein Klagerecht, das seinem Ursprung nach zum Investitionsschutz in Krisenregionen gedacht war, darf nicht als Handelsdiktat missbraucht werden, um die Demokratien in den USA und Europa zu erpressen.«

[1] Link zur Studie von Power-Shift:
http://power-shift.de/wordpress/wp-content/uploads/2014/03/Kurzstudie-Fracking-TTIP-CEO_PowerShift_FoE-Europe-et-al-3-2014.pdf