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Überwachungsgesetz: PIRATEN führen Verfassungsbeschwerde gegen Bestandsdatengesetz

Polizei und Geheimdienste haben ab Heute Zugriff auf Daten von Internet- und Handynutzern. Dies ermöglicht das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft. Damit dürfen die Behörden auch ohne konkreten Verdacht massenhaft private Daten abgreifen.

Bestandsdaten sind: Name, Adresse, Kontodaten und Geburtsdatum. Aber nicht nur das! Bestandsdaten sind eben auch PIN und PUK-Nummer des Smartphones oder Handys, IP-Adresse, Passwörter für Mailaccounts beim Provider und Zugangsdaten zu digitalen Adressbüchern.

Das neue Gesetz gestattet staatlichen Behörden, wie der Bundespolizei, dem Verfassungsschutz, Zoll und dem Bundesnachrichtendienst, auf die Daten einer Person zugreifen, auch wenn diese lediglich eine Ordnungswidrigkeit begangen haben soll. Bislang durften solche Daten nur bei schweren Straftaten erhoben werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar 2012 eine erste Regelung wegen fehlender rechtlichen Grundlagen für die Abfrage der Provider-Daten, in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Für das neue Gesetz hatten CDU, CSU, SPD und FDP gestimmt.

Der Kieler Datenschutzaktivist und Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer und die Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland Katharina Nocun werden als Hauptbeschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bestandsdatengesetz einreichen. Die Kläger sehen dieses Gesetz zur Datenabfrage als verfassungswidrigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Vor Gericht vertreten werden sie der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits erfolgreich gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt hat.

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