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Datenschutzbeauftragter bestätigt Analyse der Piratenpartei: Polizei-Datenbank „Gruppen- und Szenegewalt“ ist rechtswidrig – Konsequenzen notwendig!

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar bestätigt die Ansicht der Piratenpartei Hamburg[1], dass die Polizei-Datenbank „Gruppen- und Szenegewalt“ von der Polizei illegal geführt wird und fordert deren Löschung.[2] Die gefundenen Rechtsverletzungen gehen dabei sogar noch deutlich über das bereits erkannte Maß hinaus. Die massenhafte Verletzung von Grundrechten scheint bei der Polizei Hamburg traurige Routine zu sein und muss unverzüglich und dauerhaft abgestellt werden.

Thomas Michel, Vorsitzender der Piratenpartei Hamburg, fordert Konsequenzen: „Der Datenhunger der Hamburger Polizei kennt anscheinend keine Grenzen und offenbar auch keine Grundrechte. Es kann nicht sein, dass unsere Grundrechte von den Behörden erst dann eingehalten werden, wenn sie bei unrechtmäßigen Vorgängen erwischt werden. Die Leugnung der Existenz dieser Datenbank in einer Anfrage der Piratenpartei nach Transparenzgesetz muss dabei im Nachhinein als Vertuschungsversuch gewertet werden.[3] Dieser Skandal untergräbt das Vertrauen der Bürger in die Polizei und muss personelle Konsequenzen haben. Sämtliche Datenbanken der Polizei müssen unverzüglich auf Einhaltung der geltenden Gesetze geprüft werden. Die Piratenpartei Hamburg fordert, dass alle Betroffenen von der unrechtmäßigen Speicherung ihrer Angaben und deren jetzt erfolgten Löschung informiert werden.“

Die Piratenpartei Hamburg hatte sich an den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten gewandt, da die Hamburger Polizei die Löschfrist von 3 Jahren für Kontakt- und Begleitpersonen bestritt.

Die Prüfungen der Datei „Gruppen und Szenegewalt“ erbrachte dabei folgende Ergebnisse:

1. Die Datei enthielt Szeneangehörige, für die eine Zuständigkeit der auf die Datei zugriffsberechtigten Stellen schon seit längerem nicht mehr bestand, so dass es an der Erforderlichkeit der Speicherung bei den die Daten führenden Dienststellen fehlte. Dies betraf etwa Personen aus den Bereichen Punker, Skinheads, Rocker und russische Aussiedler. Der Verbleib eines großen Teils der Papierakten hierzu war bislang nicht zu klären.
2. Bei einem nicht unerheblichen Teil der Verdächtigen und Beschuldigten konnte die Erforderlichkeit der Speicherung nicht positiv festgestellt werden.
3. In der Datei waren zahlreiche Kontakt- und Begleitpersonen gespeichert, obwohl die gesetzlich festgelegte Speicherdauer überschritten war. – Schließlich waren auch personenbezogene Daten einer Person gespeichert, die nach Maßgabe der zugrundeliegenden Errichtungsanordnung aufgrund ihres kindlichen Alters gar nicht in die Datei hätte aufgenommen werden dürfen.

[1] www.piraten-hh.de/2016/01/19/betrieb-der-fussballfan-datenbank-der-polizei-hamburg-moeglicherweise-illegal/
[2] www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Datenschuetzer-will-Fan-Datei-loeschen-lassen,fussballfans298.html
[3] www.fragdenstaat.de/anfrage/existenz-sportgewalt-datei-hamburg/

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