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SPD, CDU und Grüne greifen in das Recht auf Wahlgleichheit und Chancengleichheit der Parteien ein.

Der Grund: die Parteien wollen ihre Mehrheit in der Hamburgischen Bürgerschaft nutzen, um die Landesverfassung zu ändern und eine 3% Hürde bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen wieder einzuführen.

Die 3 % Hürde war im Januar 2013 vom Hamburgischen Verfassungsgericht, auf Grund einer Beschwerde eines Hamburger PIRATEN, gekippt worden. Begründet wurde die Abschaffung mit der besonderen Rolle der Bezirksversammlungen als Teil der Verwaltung Hamburgs. Sie sind als Verwaltungsausschüsse weniger als gesetzgeberisch tätige Parlamente auf stabile Mehrheiten angewiesen.

Das Verfassungsgericht hatte damals festgestellt, dass die Sperrklausel für die Wahl zu den Bezirksversammlungen eine Ungleichgewichtung der Wählerstimmen sowie eine Beeinträchtigung der Chancengleichheit der Parteien bewirkt. Sie greift in das Recht auf Wahlgleichheit und Chancengleichheit der Parteien ein.

Der Landesvorsitzende der Hamburger PIRATEN Sebastian Seeger dazu: „Dieser willkürliche Akt zeigt wie viel Respekt die Politiker von SPD, CDU und Grüne vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht und den Wählern haben, nämlich keinen. Solche Vorgänge kennen wir sonst aus Ländern wie den Iran oder Weissrussland, wo die Oppositionsparteien auch vor den Wahlen beschnitten werden und sich so die „richtigen“ Ergebnisse von alleine einstellen. Ein trauriger Tag für die Demokratie.“

3 Kommentare zu “SPD, CDU und Grüne greifen in das Recht auf Wahlgleichheit und Chancengleichheit der Parteien ein.

  1. Chris Wiegel

    Warum werden diese „etablierten“ Parteien eigentlich nicht schon längst vom Verfassungsschutz beobachtet? Gründe dürfte es mittlerweile doch wirklich genug geben…

  2. Pingback: Trollfunk Magazin 025: Konfetti und Popcorn | Piratenpartei Hamburg

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