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Bezirkswahlen 2014: Verfassungsgericht kassiert Sperrklausel

Hamburg, 15. Januar 2013 – In Hamburg verbessern sich die Wahlchancen auf ein Bezirksmandat. Künftig reichen bereits weniger als zwei Prozent der abgegebenen Stimmen aus, um einen Sitz der Bezirksversammlung zu erobern. Der Grund: Die bisher gültige Sperrklausel von drei Prozent verstößt gegen die vom Grundgesetz geforderte Stimmgleichheit. Dies hat das Hamburgische Verfassungsgericht am 15. Januar 2013 entschieden und damit einer von der Piratenpartei unterstützten Wahlbeschwerde stattgegeben.

„Das Verfassungsgericht macht Hamburgs Wahlrecht demokratischer“, sagt Thomas Michel, Landesvorsitzender der Piratenpartei Hamburg. „Häufig scheitern kleine Parteien mit knapp unter drei Prozent an der Sperrklausel, obwohl sie rein rechnerisch ein oder sogar zwei Mandate erhalten hätten. Diese Ungerechtigkeit hat jetzt ein Ende. Davon profitieren vor allem Wähler, die ihre fünf Stimmen auf mehrere Parteien verteilen möchten. Denn das Risiko, eigene Stimmen an Bewerber mit geringen Erfolgsaussichten zu verschenken, nimmt ohne Sperrklausel deutlich ab.“

An den aktuellen Mehrheitsverhältnissen soll sich trotz des eindeutigen Richterspruchs jedoch zunächst nichts ändern. „Wir wollen uns durch dieses Urteil keine nachträglichen Vorteile erschleichen“, sagt Thomas Michel. „Uns geht es um mehr Einfluss für den Bürger und faire Bedingungen für die 2014 stattfindenden Bezirkswahlen. Deshalb zielte die Wahlbeschwerde ganz bewusst nur auf einen Bezirk, statt auf alle fünf Bezirke, in denen die Piraten die Hürde verpasst haben.“

Die Beschwerde stammt von Piraten-Mitglied Dietmar Brinkmann, Mitglied der Piratenpartei Hamburg, aus Eimsbüttel. Als Prozessbevollmächtigter ist Rechtsanwalt Michael Knobloch bestellt, der bereits im November 2011 erfolgreich gegen die Hürde von fünf Prozent bei Europawahlen geklagt hat. Das Bundesverfassungsgericht argumentierte damals ähnlich wie heute die Hamburger Richter: Da das Europäische Parlament keine Regierung wähle, sei der Verstoß gegen die Stimmgleichheit ungerechtfertigt.

3 Kommentare zu “Bezirkswahlen 2014: Verfassungsgericht kassiert Sperrklausel

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