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Quo vadis Beschneidungsdebatte?

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Relegalisierung der Knabenbeschneidung letzte Woche zugestimmt. Groß wurde verkündet, dass das Gesetz alle betroffenen Grundrechte in Einklang bringt und damit die Debatte jetzt wieder befriedet wird. Dabei war das Gesetz genau eins: eine reaktionäre Handlung, die den Status quo ante wiederherstellt, quasi der Wiener Kongress der Beschneidungsdebatte. Die Befürworter der Beschneidung haben alles bekommen, was sie wollen, die Gegner gar nichts, nicht mal eine Kompromisslösung à la Schwangerschaftsabbruch. Und das soll nun zur Befriedung des Konflikts beitragen?

Und so sind wir nun in der seltsamen Situation gefangen, dass in unserem Staat eine Praxis bei Jungen per Gesetz vollständig legalisiert ist, die wir bei Mädchen weltweit bekämpfen – und bevor jemand schreit: Ja, die sind vergleichbar. Die Prüfung dieses Gesetzes durch das BVerfG ist unwahrscheinlich. Eine Verfassungsbeschwerde kann nur einlegen, wer vom Gesetz betroffen ist und welches beschnittene Kind soll ohne die Eltern – die den Eingriff befürwortet haben – schon vor Gericht ziehen? Da liegen wohl mindestens 18 Jahre dazwischen, wen sich überhaupt jemand findet, der seine eigenen Eltern verklagen will. Eine Normenkontrollklage kann auf Bundesebene nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestages eingereicht werden, da scheint sich auch niemand für zu finden. Am wahrscheinlichsten ist noch, dass die Befürworter einer Mädchenbeschneidung die gerichtliche Klärung über den Gleichbehandlungsgrundsatz suchen. Eine Vorstellung bei der mir ehrlich gesagt auch nicht gerade wohl wird.

Der Gesetzgeber hat sich im Endeffekt einer ernsthaften Debatte vollkommen verwehrt. Noch bevor überhaupt Argumente ausgetauscht waren, hatte der Bundestag mit großer Mehrheit die Bundesregierung aufgefordert einen Gesetzentwurf zur Relegalisierung vorzulegen. Man hat es nicht mal für nötig befunden den wissenschaftlichen Dienst damit zu beauftragen, die Masse an Publikationen mit neuen Erkenntnissen zur Beschneidung zu sichten, welche die ganze Phalanx an vermeintlichen positiven Effekten der Beschneidung zu Fall bringen können. Der Bundestag wollte diese Debatte nie wirklich führen, sondern sie nur ganz schnell hinter sich bringen. Er hat sich um die Verantwortung gedrückt. Nicht mal die Opposition – wenn man von den 66 mutigen Abweichlern mal absieht – hat es geschafft hier ihrer Aufgabe gerecht zu werden.

Und so halten sich heute noch selbst die zweifellos widerlegten Theorien, dass eine Beschneidung gegen AIDS oder Gebärmutterhalskrebs bei Sexualpartnerinnen vorbeugen würde. Und auch sonst ist die öffentliche Debatte auf dem Wissensstand der 50er Jahre stehen geblieben. Die Bundesjustizministerin – die ich vor kurzem noch vorschnell für ihre Weitsicht in der Debatte lobte – hat recht, wenn sie sagt, dass es im Mai noch vollkommen normal war, dass Eltern ihren männlichen Kindern die Vorhaut entfernen lassen dürfen. Aber das zeigt nur, dass die Debatte längst überfällig ist.

Und so liegt es jetzt an uns, die Justizministerin zu enttäuschen und die Debatte, der sich der Bundestag verweigert hat, in der Zivilgesellschaft weiter zu führen. Denn »das war schon immer so« und »das ist doch überall so«, sind eben keine gültigen Argumente. Es ist offensichtlich in der Gesellschaft immer noch zu wenig Problembewusstsein. Als die WHO bei der weiblichen Beschneidung vor einem ähnlichen Problem stand, hat sie darüber diskutiert ob sie den Begriff Beschneidung oder den Begriff Genitalverstümmelung benutzt[1]. Man entschloss sich schließlich den Begriff Genitalverstümmelung zu nutzen um der Schwere des Eingriffs Rechnung zu tragen. Vielleicht wird es Zeit bei der medizinisch nicht notwendigen Zirkumzision endlich auch von dem zu sprechen was es ist: Genitalverstümmelung. Es würde die Gräben sicher noch vertiefen. Die Frage ist, was nach diesem grausamen Gesetz sonst noch für Optionen bleiben, als den Druck zu erhöhen? Ich bin für alle guten Ideen offen.

So oder so, die Debatte um die – ich sag es jetzt – Genitalverstümmelung bei männlichen Kindern darf nicht wieder zum Tabu werden. Nach dem Gesetz darf es nicht heißen »dann halt nicht«, sondern »jetzt erst recht«.


[1] WHO, Eliminating female genital mutilation, 2008, Anhang 1

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