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Neuer Gesetzesentwurf führt Leistungsschutzrecht ad absurdum

Das Bundesjustizministerium nimmt erneut Anlauf, ein Leistungsschutzrecht für Verleger einzuführen. So wurde gestern im Netz ein überarbeiteter Gesetzesentwurf bekannt, mit dem ausschließlich Anbieter von Suchmaschinen zur Gebührenabgabe verpflichtet werden sollen. Die Piratenpartei Deutschland lehnt auch diesen Vorschlag ab und fordert die Regierung auf, das Vorhaben Leistungsschutzrecht endgültig fallen zu lassen. Begründung: Das Leistungsschutzrecht wird zum Einzelfallgesetz und führt sich damit selbst ad absurdum.

»Mit diesem Entwurf offenbart uns die Bundesjustizministerin ihr wahres Gesicht: Es geht hier schlichtweg um das Geschäftsmodell Google, von dem Verlage nutznießen können sollen. Damit wird das Leistungsschutzrecht aber ein Einzelfallgesetz, was per Grundgesetz schlichtweg verboten ist«, so Bruno Kramm, Urheberrechtsbeauftragter der Piratenpartei Deutschland.

Begründet wird das Vorgehen gegen die Suchmaschinen damit, dass Verleger vor der »systematischen Nutzung« ihrer Leistung geschützt werden sollen. Das ist nach Ansicht der PIRATEN schlicht Unsinn. Gegen die Indexierung des Internets und damit auch der eigenen Verlagsangebote genügt ein einfacher Eintrag in der Datei »robots.txt«, den jeder Websitebetreiber problemlos selbst vornehmen kann.

Auch die Begründung der Verleger, dass sie sich gegen die Marktmacht von Google erwehren müssten, greift nach Ansicht der PIRATEN ins Leere. »Wird ein Monopol im Handel mit digitalen Informationen befürchtet, ist das Kartellamt einzuschalten und nicht ein Gesetz zu schaffen, um von der Monopolstellung eines anderen Unternehmens selbst zu profitieren«, so Kramm weiter.

Wenn Suchmaschinen wie Google Verlagsprodukte aus dem eigenen Index nehmen, haben nach Ansicht der PIRATEN am Ende alle verloren: der Suchmaschinenanbieter, die Verlage und möglicherweise auch Blogger mit verlagsähnlichen Angeboten.

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