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Willkommen in Hamburg

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Hamburg zeigt sich unerhört progressiv, denn als erstes Bundesland schließt es einen Staatsvertrag mit den muslimischen Gemeinschaften ab, die damit den Kirchen und den jüdischen Gemeinden weitgehend gleichgestellt werden (1).

Die Piratenpartei tritt für eine vollständige Trennung von “Kirche und Staat” ein (wobei die jüdischen Gemeinden hier großzügig unter den Begriff Kirche fallen). Das bedeutet, dass wir Staatsverträge mit Religionsgemeinschaften und die darin enthaltenen Privilegien grundsätzlich ablehnen. Ein neuer Staatsvertrag erscheint hier eher kontraproduktiv, wird damit doch ein Zustand zementiert, den wir aus Prinzip nicht wollen.

Ganz so einfach ist die Frage, wie wir zu diesem Vertrag stehen, jedoch nicht zu beantworten. Wir leben in einem Land, in dem noch immer darüber debattiert wird, ob der Islam nun zu Deutschland gehört und ein Buch, das diese Auffassung auf diskriminierende Weise ablehnt, eine Millionenauflage erzielt. Viele Menschen negieren die Tatsache, dass der Islam zwar in Deutschland nicht auf eine jahrhundertelange Tradition zurückblicken kann, er aber durchaus vitaler und wichtiger Bestandteil der europäischen Tradition ist, der die Geschichte und Kultur von Spanien, Portugal und einigen Balkanländern nachhaltig und bis heute spürbar geprägt hat. Daran konnten nicht einmal Reconquista und Inquisition in Spanien etwas ändern.

Als Piraten sehen wir den Islam als Teil einer modernen, pluralistischen Gesellschaft an, der somit auch ganz selbstverständlich zu Deutschland gehört. Eine Gleichstellung mit den Religionsgemeinschaften, die als historisch zu Deutschland gehörig betrachtet werden, ist somit per se zu begrüßen als wichtiger Schritt für gesellschaftliche Akzeptanz, Integration und Normalität. Das bedeutet für die Hamburger Piratenpartei, dass ein neu abgeschlossener Staatsvertrag zwar äußerst kritisch betrachtet wird, da er unseren Zielen zuwider läuft, wir das Signal, das von ihm ausgeht, aber im Sinne einer gerechten, pluralistischen und vielfältigen Gesellschaft begrüßen.

Solange Staatsverträge zwischen Religionsgemeinschaften und den Ländern Gültigkeit besitzen, darf man sie einer großen und bedeutenden Gemeinschaft wie den muslimischen Gemeinden im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes nicht verweigern.

(1) http://www.ndr.de/regional/hamburg/staatsvertrag125.html

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