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Aufruf: ePetition gegen ACTA an den Deutschen Bundestag unterzeichnen

Ein Aufruf von Rick.

Seit Freitag Nachmittag, dem 24.2.2012 ist die ePetition gegen ACTA an den deutschen Bundestag online:
Deutscher Bundestag – Petition: Urheberrecht – Aussetzen der Ratifizierung von ACTA. Bis heute haben bereits mehr als 16.000 Bürger diese Petition mitgezeichnet. Um eine Anhörung im Petitionsauschuss sicherzustellen, müssen es aber bis Donnerstag, den 22. März 2012, mindestens 50.000 Unterzeichner werden. Ich habe aber die Hoffnung, dass wir gemeinsam locker das Doppelte zusammenbringen können!

Der Text der Petition ist kurz und nüchtern:

> Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Ratifizierung des –
> Anti-Counterfeiting Trade Agreement – (ACTA) auszusetzen.

Ein klares „StoppACTA!“ steht da nicht. Der Deutsche Bundestag ist aber
auch nicht dazu da, kämpferische Appelle oder Forderungen abzustimmen; er
beschließt Gesetze oder er lehnt Gesetzesentwürfe eben ab.

ACTA selbst ist jedoch gar kein Gesetz, über das der Deutsche Bundestag
selbst entscheiden könnte. ACTA ist ein plurilaterales Abkommen, das
also zwischen mehreren Vertragspartnern ausgehandelt worden ist. Kein
einziger davon kann an diesem Abkommen einseitig auch nur noch ein Komma
ändern!

Daher wird der Bundestag nicht über irgendwelche Details von ACTA beraten
können: Unsere Abgeordneten werden lediglich eine Gesetzesvorlage
vorgelegt bekommen, das „ACTA-Abkommen“ für die Bundesrepublik zu
übernehmen. Wenn es so weit kommt, sollten sie ein solches Gesetz
selbstverständlich ablehnen – darüber waren sich Zehntausende von
Demonstranten am 11.2. und 25.2.2012 überall in Deutschland einig!

Die Petition fordert diese Ablehnung im Deutschen Bundestag aber gar nicht
erst. Sie setzt eine Stufe früher an: Der Bundestag soll den
Ratifizierungsprozess schon aussetzen, bevor er dort überhaupt so richtig
in Gang gesetzt werden konnte! Zur allgemeinen Überraschung schreckte die
Bundesregierung ja noch vor unserem ersten Protest-Wochenende Mitte
Februar davor zurück, ihre Unterschrift unter ACTA zu setzen.

Diese fehlende Unterschrift ist aber die alleinige (und umstrittene !)
Entscheidung der Bundesregierung; der deutsche Botschafter in Tokio oder
sonstwo kann jederzeit per E-Mail oder doch besser per Telegramm
angewiesen werden, klammheimlich seine Unterschrift unter ACTA abzuliefern.

Ein Aussetzungsbeschluss des Deutschen Bundestags hingegen kann einzig und
allein vom Deutschen Bundestag selbst wieder kassiert werden. Mit
rechtzeitig zuvor öffentlich einsehbarer Tagesordnung.

Lasst uns die ePetition nach besten Kräften voranbringen!

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